Statuten

Inhalt

Name und Sitz

Die Swiss Working Group for Cystic Fibrosis (SWGCF) ist eine Verbindung von Ärztinnen und Ärzten sowie Forschern in der Schweiz, die sich mit Kindern und Erwachsenen mit cystischer Fibrose befassen.

Als Sitz der SWGCF wird derjenige Ort bezeichnet, an dem einer der Co-Präsidenten seinen Arbeitsplatz hat.

Zweck und Ziel

Die SWGCF hat zum Ziel durch intra- und interdisziplinären Wissensaustausch die Behandlung, die Forschung und Lehre der Krankheit Cystische Fibrose zu fördern und die entsprechenden internationalen Standards in diesem Gebiet in der Schweiz sicherzustellen, anzuwenden und mitzugestalten.

Aufgaben

Die Aufgaben der SWGCF umfassen:

  • Die SWGCF ist Ansprechpartner für nationale und internationale Gremien und Institutionen für medizinische Belange in Diagnose, Management und Therapie der Cystischen Fibrose.
  • Die fortlaufende Aufarbeitung relevanter Informationen bezüglich Diagnose und Therapie der Cystischen Fibrose.
  • Die fortlaufende Betreuung des neonatalen Screening-Programms für cystische Fibrose in der Schweiz
  • Die Initialisierung, Förderung und Koordination wissenschaftlicher Aktivitäten im ganzen Gebiet der Cystischen Fibrose.
  • Die Beurteilung von medizinischen Forschungsprojekten durch die Forschungskommission der SWGCF und Schweizerischen Gesellschaft für Cystische Fibrose CFCH
Mitgliedschaft

Die SWGCF besteht aus ordentlichen, ausserordentlichen und Kollektivmitgliedern.

Als ordentliches Mitglied kann jeder Akademiker, jede Akademikerin, die sich mit der Cystischen Fibrose, sei es in Forschung, Lehre und Betreuung aktiv beschäftigen, in die SWGCF aufgenommen werden.

Ausserordentliches Mitglied können Personen werden mit nichtakademischen Berufen, welche im Gebiet der Cystischen Fibrose verbunden tätig sind.

Als Kollektivmitglieder werden juristische Personen aufgenommen.

Ausserordentliche Mitglieder und Kollektivmitglieder haben kein Stimmrecht und können weder in den geschäftsführenden Ausschuss noch in die Forschungskommission gewählt werden.

Aufnahme - Eintritt - Austritt

Der Antrag zur Aufnahme als ordentliches, ausserordentliches oder Kollektivmitglied in die SWGCF erfolgt nach Anmeldung bei einem der beiden Co-Präsidenten. Die Aufnahme erfolgt anlässlich der Frühjahrs- oder Herbst-Sitzung durch einfaches
Mehr. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt nach schriftlicher Austrittserklärung auf Ende eines Jahres.

Bei Vorliegen eines schriftlichen Begehrens kann nach Anhörung und Abklärung der geschäftsführende Ausschuss den Ausschluss eines Mitgliedes der SWGCF vorschlagen; eine Zustimmung zum Ausschluss bedarf einer schriftlichen Abwahl
durch 2/3 aller an der Frühjahrs- oder Herbstsitzung anwesenden ordentlichen Mitglieder.

Organisation

Die Organe der SWGCF sind:

  • die Swiss Working Group for Cystic Fibrosis (SWGCF) – sie entspricht der Generalversammlung
  • der geschäftsführende Ausschuss
  • die Forschungskommission

Mitglieder des geschäftsführenden Ausschuss sind:

  • zwei Co-Präsidenten. Das Co-Präsidium teilen sich jeweils ein Pädiater und ein Adultspezialist, welche in einem CF Zentrum tätig sind. Mindestens einer der Co-Präsidenten ist Pneumologe
  • der Sekretär der SWGCF
  • der Präsident der Forschungskommission

Die beiden Co-Präsidenten teilen sich die Aufgaben der Leitung der SWGCF. Spezifische Aspekte betreffend pädiatrischer resp. adulter Patienten werden entsprechend aufgeteilt.

Der geschäftsführende Ausschuss leitet die administrativen Geschäfte der SWGCF und wahrt die Interessen der SWGCF Mitglieder. Er betreibt ein Sekretariat. Als Sitz der SWGCF Sekretariats wird derjenige Ort bezeichnet, an dem der Sekretär seinen Arbeitsplatz hat.

Die Forschungskommission setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern der SWGCF zusammen. Die Forschungskommission definiert sich durch ein spezielles Reglement, das durch die SWGCF periodisch den entsprechenden Gegebenheiten
angepasst wird. Mindestens einer der Co-Präsidenten ist Mitglied der Forschungskommission.

Die SWGCF trifft sich mindestens zweimal jährlich zu einer Arbeitssitzung. Diese Arbeitssitzung umfasst einen geschäftlich administrativen und einen medizinisch /wissenschaftlichen Teil. Der medizinisch / wissenschaftliche Teil soll der Fort- und Weiterbildung dienen. Verantwortlich für Planung und Organisation der Arbeitssitzungen sind die Co-Präsidenten.

Die SWGCF kann auf eigene Initiative spezielle Fachgruppen zusammenstellen, die ein spezielles Gebiet der Cystischen Fibrose bearbeiten.

Die Befugnisse der SWGCF umfassen:

  • Wahl der ordentlichen- ausserordentlichen und Kollektivmitglieder der SWGCF
  • Wahl des geschäftsführenden Ausschusses
  • Wahl der Mitglieder der Forschungskommission
  • Genehmigung und Änderung des Geschäftsreglementes der Forschungskommission
  • Wahl von Mitgliedern für die Vertretung der SWGCF in nationale und internationale Kommissionen, Gremien und Gesellschaften
  • Einberufung von Kommissionen und Arbeitsgruppen innerhalb der SWGCF und Bestimmung deren Vorsitzenden. Die Kommissionen und Arbeitsgruppen erstatten jeweils an den halbjährlichen Generalversammlungen Bericht über ihre Tätigkeit
  • Die Bestimmung eines ständigen ärztlichen Vertreters der SWGCF in der CFCH

Die Amtsdauer der Mitglieder des geschäftsführenden Ausschuss beträgt 4 Jahre. Eine einmalige Wiederwahl jedes Mitgliedes ist möglich. Die Wahl aller Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses erfolgt durch die Generalversammlung durch eine offene Abstimmung. Dabei gilt das einfache Mehr der anwesenden wahlberechtigten
Mitgliedern.

Schlussbestimmungen

Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die Generalversammlung der SWGCF in Kraft. Durch Annahme dieser Statutenänderung werden die Statuten aus dem Jahre 2002 hinfällig.

Dezember 2014

PD Dr. Alain Sauty
Dr. Dominik Müller-Suter
Dr. Markus Hofer
PD Dr. Alexander Möller

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